Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Für sämtliche von der HWS Haustechnik GmbH, Schönower Straße 94, 16341 Panketal (im Folgenden: Auftragnehmer) erbrachten Werk- und Dienstleistungen im Bereich Heizung, Sanitär und Klimatechnik gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden (im Folgenden: Auftraggeber) werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsschluss
2.1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche oder in Textform (z. B. E-Mail) erklärte Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Ausführung zustande.
2.2. Grundlage der Leistungserbringung ist das jeweils zwischen den Parteien vereinbarte Leistungsverzeichnis bzw. die vereinbarte Leistungsbeschreibung. Nachträgliche Änderungen oder Zusatzleistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden gesondert vergütet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses genannten Preise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei umfangreicheren Projekten ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt zu verlangen.
3.3. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
3.4. Eine Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
4. Ausführung der Leistungen, Termine
4.1. Vereinbarte Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Verzögerungen, die auf höherer Gewalt, Lieferengpässen von Vorlieferanten oder sonstigen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen beruhen, verschieben die vereinbarten Termine angemessen.
4.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistungen ganz oder teilweise durch qualifizierte Nachunternehmer erbringen zu lassen.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass der vereinbarte Leistungsort zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich und für die Ausführung der Arbeiten geeignet vorbereitet ist, insbesondere hinsichtlich Strom- und Wasseranschluss, soweit für die Ausführung erforderlich.
5.2. Erforderliche behördliche Genehmigungen, die nicht im Rahmen des Auftrags vom Auftragnehmer übernommen wurden, hat der Auftraggeber rechtzeitig auf eigene Kosten einzuholen.
5.3. Angaben des Auftraggebers zu bestehenden Leitungen, Installationen oder sonstigen für die Ausführung relevanten Gegebenheiten müssen vollständig und zutreffend sein. Mehraufwand, der durch unvollständige oder unzutreffende Angaben entsteht, kann gesondert in Rechnung gestellt werden.
6. Gewährleistung
6.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften des Werkvertragsrechts (§§ 631 ff. BGB), soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
6.2. Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme bzw. Erkennbarkeit, schriftlich oder in Textform anzuzeigen, damit dem Auftragnehmer eine zeitnahe Nachbesserung möglich ist. Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt zusätzlich die Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB.
6.3. Der Auftragnehmer ist zunächst berechtigt, Mängel nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung zu beseitigen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte (Minderung, Rücktritt, Schadensersatz) zu.
7. Haftung
7.1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7.2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7.3. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
8. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte und eingebaute Materialien und Geräte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, soweit dies nach Einbau rechtlich möglich ist.
9. Kündigung
9.1. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9.2. Kündigt der Auftraggeber den Vertrag ohne wichtigen Grund, gelten die gesetzlichen Regelungen zur freien Kündigung eines Werkvertrags (§ 648 BGB); dem Auftragnehmer steht die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Auftragnehmers.
10.3. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
10.4. Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
